Was bringt die Neuausrichtung der Pflegeversicherung?
Das Bundeskabinett hat am 28.03. das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz =PNG) beschlossen.
Hintergrund für diese Gesetzesänderung ist die wachsende Zahl an Altersdemenz erkrankter Menschen.
Ab dem 1. Januar 2013 erhalten Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) sind, monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro. Pflegebedürftige in Pflegestufe I erhalten 305 Euro Pflegegeld oder Pflegesachleistungen von bis zu 665 Euro. Pflegebedürftige in Pflegestufe II bekommen 525 Euro Pflegegeld oder Pflegesachleistungen von bis zu 1.250 Euro
Darüber hinaus wird es eine Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme und eine bessere Beratung bis hin zur Entlastung von Angehörigen geben. Mit einem Initiativprogramm werden Wohngruppen gefördert, mit denen gezielt Angebotsformen zwischen der Versorgung zu Hause und der Unterbringung im Heim ausgebaut werden. Zugleich erhält jeder Pflegebedürftige 200 Euro zusätzlich pro Monat in der Wohngruppe; daraus kann man z.B. eine Präsenzkraft zur Übernahme vielfältiger organisatorischer Aufgaben finanzieren.
Eines dürfte sicher sein: dies wird nicht das letzte Neuausrichtungsgesetz sein, weitere werden wohl folgen; aber sicherlich erst nach der nächsten Bundestagswahl 2014!
Quelle bzgl. PNG: Bundesministerium für Gesundheit, 28.03.2012