24h-Pflegekräfte im Visier des deutschen Zolls – Eine Kontrolle beim Spazierengehen in München
Vor einigen Tagen erhielten wir die Information von einer Pflegekraft, die beim Spazieren gehen vom Zoll kontrolliert wurde. Sie schob den Rollstuhl der pflegebedürftigen Person am Isarhochufer und plötzlich standen 2 zivile Beamten vom Zoll in Begleitung von uniformierter Polizei vor den beiden. Die übliche Frage nach Ausweispapieren folgte. Nicht wirklich irritiert wies sich die aus Polen stammende Pflegekraft aus und konnte nachweisen, dass sie legal per Entsendegesetz zur Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in Deutschland ist. Eine solche Kontrolle war für die Pflegekraft auch nicht die erste sondern eine von vielen über die letzten Jahre hinweg.
Die Schwarzarbeit ist noch immer das Betreuungs-Modell mit der größten Verbreitung in der häuslichen Pflege und Betreuung. Es scheint so zu sein, dass der Zoll in Bayern diesen Tatbestand vermehrt untersucht und nachgeht. Vielen Angehörigen ist sicherlich nicht bewusst, welches Risiko man sich durch die „schwarze“ Beschäftigung aufhalst.
Schwarzarbeit – nur auf den ersten Blick eine „Win-Win“-Situation?
Schwarzarbeit mutet anfänglich als lohnendes Geschäft für beide Seiten an. Der Arbeitgeber zahlt weniger als bei angemeldeten Arbeitskräften – und der Arbeitnehmer verdient effektiv mehr, weil er keine Steuern und Sozialabgaben bezahlen muss. Genauer betrachtet birgt dieses illegale Beschäftigungsverhältnis allerdings große Gefahren, vor allem für den vermeintlichen Arbeitgeber.
Bei nachgewiesener Schwarzarbeit drohen erhebliche Sanktionen. Zum einen müssen die Abgaben zur Sozialversicherung für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren nachgezahlt werden und zwar in voller Höhe durch den Auftraggeber bzw. „Arbeitgeber“. Gleichzeitig kann Schwarzarbeit auch eine Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und auch eine Steuerhinterziehung darstellen. Deswegen drohen zusätzlich empfindliche Bußgelder bis zu 500.000 Euro und sogar Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren. Bei privater illegaler Beschäftigung kommen sicher nicht diese Höchststrafen zur Anwendung aber der "Arbeitgeber" wird im Anschluss sehr wahrscheinlich vorbestraft sein, was ein erhebliche Einschränkungen für die Zukunft ist.
Risikofaktoren Unfälle und Kriminalität
Aber auch Eventualitäten wie Unfälle werden oftmals von den handelnden Personen nicht ausreichend bedacht. Der Arbeitgeber muss dann der verletzten Pflegekraft neben den Heilbehandlungskosten (zum Beispiel für Arzt, Krankenhaus, Arznei-, Verbands- und Hilfsmittel), unter Umständen auch eine lebenslange Unfallrente zahlen. Im Übrigen gilt das nicht nur, wenn die Haushaltshilfe in der Wohnung des Arbeitgebers verunglückt, sondern auch schon auf dem Weg zum Arbeitsplatz. Zudem kann bei einem Unfall die Unfallversicherung sich die Kosten für Versicherungsfälle infolge von Schwarzarbeit erstatten lassen.
Schließlich wird Schwarzarbeit auch dann zum Problem, wenn sich herausstellt, dass die Pflegkraft mitsamt Hausschlüssel, Schmuck oder auch Bargeld verschwunden ist. Ein Arbeitgeber, der damit zur Polizei geht, kann sich dann gleich selbst mit anzeigen. Werden Ausländer illegal beschäftigt, so müssen die Auftraggeber sogar die Abschiebekosten tragen. Das können schnell mehrere Tausend Euro werden.
In Anbetracht dieser Tatsachen sollte man vorab genau überlegen, welches Risiko man selbst eingehen will. Ein „Kavaliersdelikt“ ist die Beschäftigung von nicht angemeldeten Pflegekräften schon lange nicht mehr. Es gibt legale Wege für die Organisation der häuslichen 24h Pflege und Betreuung, somit besteht die Möglichkeit, illegale „Arbeitsverhältnisse“ zum Wohle aller Beteiligter zu legalisieren.
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