Das neue Familienpflegezeitgesetz 2012, eine Chance für Angehörige?
Seit Jahresanfang ist das Familienpflegezeitgesetz in Kraft. Dieses Datum markiert einschneidende Verbesserungen für die Vereinbarkeit von Beruf und pflegende Fürsorge. Wir kennen seit Jahren die Diskussion um das Thema Vereinbarkeit von Familie (Kinder!) und Beruf. So gut und richtig diese Diskussion war und immer noch ist, die Alterspyramide in unserem Land bringt zwangsläufig die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf auf den Plan.
Konkret geht es um die Unterstützung seitens des Arbeitgebers der jeweiligen Angehörigen. Beschäftigte können z.B. während einer Pflegephase ihre Arbeitszeit um 50% verringern, bekommen dafür 75% ihres letzten Bruttolohns. Zum Ausgleich müssen die Beschäftigten dann aber nach der Pflegephase wieder 100% arbeiten, bekommen aber nur 75% des Bruttolohns, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.
Laut GFK geben im Oktober 2011 83 der befragten Unternehmen an, sich bisher noch nicht aktiv mit dem Thema „Vereinbarkeit von Beruf und Plfege“ befasst zu haben. Kindergärten,Betreuungseinrichtungen und vieles mehr hilft speziell grossen Firmen, gute Mitarbeiter zu finden und langfristig an sich zu binden. Zukünftig wird man hier sicherlich ein Stück weit um- bzw. anders denken müssen.