Der Streit um den Begriff der „Pflegebedürftigkeit“

Es kracht innerhalb der Koalition aus CDU und FDP. Sicherlich ist dies kein neuer Umstand, aber die Brisanz ist hoch. Es geht im Grunde um einen Begriff: „Pflegebedürftigkeit“. Konkret gibt es hartnäckige Meinungsverschiedenheiten, wie der Begriff ausgelegt werden soll! Brisant ist das Thema wegen der grossen Anzahl der Betroffenen. 2040 geht das statistische Bundesamt von 3,4 Millionen Pflegebedürftigen aus; aktuell sind es 2,4 Mio. Menschen. Noch weniger aber scheint eine Lösung in Sicht für die stark steigende Anzahl an Demenz erkrankter Menschen. Ihre Zahl liegt heute bei 1,2 Mio Menschen (Quelle: Statistisches Bundesamt). Hier genau entfacht sich der Streit um das Thema der Pflegebedürftigkeit. Experten mahnen eine Ausweitung des Begriffes an: pflegebedürftig sollte ein Mensch nicht nur sein, wenn er an körperlichen Gebrechen leidet, sondern auch unter geistiger Verwirrung (Stichwort Demenz) leidet. Daraus würden unweigerlich mehr Ansprüche aus dem Pflegesystem resultieren, was naturgemäß mit erhöhten Ausgaben und letzten Endes mit Kosten verbunden ist. Geld ist aber keines respektive zu wenig da, insofern wird erst einmal gestritten, leider auf dem Rücken vieler Patienten, Pflegefällen und vor allem auch deren Angehörige.