Die Kurzzeitpflege
Inhaltsangabe
- Definition: Kurzzeitpflege
- Wer hat Anspruch auf die Kurzzeitpflege?
- Wie lange dauert eine Kurzzeitpflege?
- Die Kosten und Kostenübernahme der Kurzzeitpflege
- Erhöhung der Leistung im Jahr 2022
- Möglichkeiten der Finanzierung des Eigenanteils
- Wie kann ich Kurzzeitpflege beantragen?
- Probleme und Nachteile der Kurzzeitpflege
- Ambulante Kurzzeitbetreuung durch silbertreu
- Professionelle ambulante Betreuung
- Häufig gestellte Fragen
Was geschieht, wenn eine pflegebedürftige Person vorübergehend eine intensivere Betreuung braucht? Oder wenn eine pflegende Person temporär ihre Pflichten nicht erfüllen kann?
Hier kommt die Kurzzeitpflege ins Spiel. Bei silbertreu erfahren Sie Details zur Kurzzeitpflege, wer berechtigt ist, sie in Anspruch zu nehmen, welche Kosten von der Pflegekasse gedeckt werden und wie der Zuschuss beantragt wird.
Definition: Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege bezeichnet die zeitlich begrenzte vollstationäre Pflege einer pflegebedürftigen Person, in Fällen, in denen deren häusliche Pflege temporär nicht gewährleistet werden kann. Dies kann aufgrund einer unvorhergesehenen oder intensiven Pflegebedürftigkeit, Krankheit oder Urlaub der pflegenden Person der Fall sein. Eine häufige Anwendung findet sie nach Krankenhausaufenthalten. Die Kosten für diese Form der Pflege werden in der Regel größtenteils von der Pflegekasse getragen.
Wer hat Anspruch auf die Kurzzeitpflege?
Pflegebedürftige Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 haben Anspruch auf eine bezuschusste Kurzzeitpflege, wenn die Pflege zuhause zeitweise nicht durchführbar ist. Diverse Gründe können dies begründen, etwa ein Urlaub des Pflegenden, eine ansteigende Pflegeintensität, die zuhause nicht geleistet werden kann, oder die Suche nach einer dauerhaften stationären Unterbringung.
Auch bei Krankheit, Ausfall der Pflegeperson, Verschlechterung des Pflegezustandes, Übergang nach stationärer Behandlung oder wenn noch Umbaumaßnahmen zuhause erforderlich sind, kann Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden.
Sollte die Pflege durch berufstätige Angehörige nicht umgehend möglich sein oder wenn eine stationäre Unterbringung des Pflegebedürftigen in der Rehabilitationseinrichtung, in der der Pflegende eine Behandlung durchführt, notwendig ist, steht ebenfalls der Anspruch auf Kurzzeitpflege zu.
Pflegebedürftige Menschen mit mindestens Pflegegrad 2
Wenn die Pflege zuhause zeitweise nicht durchführbar ist
Bei Urlaub der Pflegeperson
Bei ansteigender Pflegeintensität, die zuhause nicht geleistet werden kann
Bei der Suche nach einer dauerhaften stationären Unterbringung
Bei Krankheit, Ausfall der Pflegeperson
Bei Verschlechterung des Pflegezustandes
Übergang nach stationärer Behandlung
Bei notwendigen Umbaumaßnahmen zuhause
Wenn die Pflege durch berufstätige Angehörige nicht sofort möglich ist
Bei notwendiger stationärer Unterbringung des Pflegebedürftigen in der Rehabilitationseinrichtung, in der der Pflegende eine Behandlung durchführt.
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Wie lange dauert eine Kurzzeitpflege?
Die Dauer der Kurzzeitpflege kann variieren, hängt aber von den individuellen Bedürfnissen und der Situation des Pflegebedürftigen ab. Im Regelfall kann Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden. In bestimmten Fällen kann diese Zeitspanne jedoch auch verlängert werden. Es ist zu empfehlen, die genauen Bedingungen und Möglichkeiten mit der zuständigen Pflegekasse zu klären.
Die Kosten und Kostenübernahme der Kurzzeitpflege
Die Kosten für die Kurzzeitpflege setzen sich in der Regel aus drei Positionen zusammen:
- den Pflegekosten
- den Kosten für Unterbringung und Verpflegung
- den Investitionskosten für Instandhaltung und ähnliche Ausgaben.
Die tatsächlichen Kosten können je nach Pflegeeinrichtung und Bundesland variieren. Im Falle einer Kurzzeitpflege übernimmt die Pflegekasse - abhängig vom Pflegegrad - einen Teil der Pflegekosten. Für das Jahr 2022 beträgt dieser Betrag maximal 1.612 Euro für bis zu acht Wochen. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung sowie Investitionskosten müssen in der Regel selbst getragen werden.
Jedoch besteht die Möglichkeit, dass bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen, wie zum Beispiel bei Personen mit Pflegegrad 5, die Pflegekasse auch diese Kosten anteilig übernimmt. Darüber hinaus können Restbeträge des Entlastungsbetrags oder nicht aufgebrauchte Leistungen aus der Verhinderungspflege zur Finanzierung der Kurzzeitpflege herangezogen werden.
In jedem Fall ist es empfehlenswert, die genauen Modalitäten und Möglichkeiten der Kostenübernahme individuell mit der Pflegekasse oder einer Pflegeberatungsstelle zu klären.
Nachteil bei hohem Pflegegrad
Bei einem hohen Pflegegrad kommt es oft zu erhöhten Kosten in Pflegeheimen, wobei der Zuschuss von der Pflegekasse gleich bleibt, unabhängig vom Pflegegrad. Dadurch wird der Zuschuss bei höheren Pflegegraden schneller aufgebraucht, was eine finanzielle Belastung darstellen kann.
Erhöhung der Leistung im Jahr 2022
Zum Jahresbeginn 2022 wurde der Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege gemäß dem Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungs-Gesetz (GVWG) um 10 Prozent erhöht. Dies resultierte in einer Steigerung des Beitrages von bisher 1.612 Euro auf 1.774 Euro jährlich für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Zusätzlich bleibt dieser Betrag kombinierbar mit dem nicht genutzten Anteil der Verhinderungspflege gemäß § 42 Absatz 2 SGB XI, wodurch sich ein gekoppelter Betrag von 3.386 Euro ergibt.
Möglichkeiten der Finanzierung des Eigenanteils
Die Finanzierung der Kurzzeitpflege kann auf verschiedene Weise sichergestellt werden. Neben dem Zuschuss der Pflegekasse, der abhängig vom Pflegegrad einen Teil der Pflegekosten übernimmt, können noch weitere finanzielle Mittel zur Unterstützung herangezogen werden.
So können beispielsweise nicht aufgebrauchte Leistungen aus der Verhinderungspflege oder Restbeträge des Entlastungsbetrages zur Finanzierung verwendet werden. Doch auch Eigenbeteiligung ist in der Regel erforderlich, insbesondere für die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Finanzierung des Eigenanteils.
Entlastungsbetrag für Unterbringung und Verpflegung nutzen
Eine Möglichkeit, um den Eigenanteil für die Kosten der Unterkunft und Verpflegung während der Kurzzeitpflege zu decken, bietet der sogenannte Entlastungsbetrag. Dieser Betrag in Höhe von 125 Euro pro Monat steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu und wird vom Träger der sozialen Pflegeversicherung bereitgestellt. Dabei ist zu beachten, dass der Entlastungsbetrag ausschließlich für die Entlastung der pflegenden Personen und nicht für die pflegerische Versorgung selbst genutzt werden kann.
“Hilfe zur Pflege” vom Sozialamt
Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit für den Eigenanteil der Kurzzeitpflege kann die Hilfe vom Sozialamt sein. Sollte es finanziell nicht möglich sein, den Eigenanteil für die Unterbringung und Verpflegung oder die Investitionskosten zu tragen, besteht unter Umständen die Möglichkeit einer Unterstützung durch das Sozialamt. Diese sogenannte Sozialhilfe beziehungsweise Hilfe zur Pflege gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) XII kann bei finanzieller Bedürftigkeit beantragt werden. Sie ist dazu gedacht, denjenigen finanziell zu unterstützen, die die für ihr Alter und ihr Gesundheitszustand angemessene Pflege nicht oder nicht mehr vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren können.
Das Pflegegeld
Eine weitere Möglichkeit zur Finanzierung des Eigenanteils bei der Kurzzeitpflege ist das Pflegegeld. Pflegebedürftige Personen, die zu Hause von Angehörigen oder Bekannten gepflegt werden, haben Anspruch auf diese Leistung der Pflegeversicherung. Sollte die häusliche Pflege für eine gewisse Zeit nicht möglich sein und eine Kurzzeitpflege notwendig werden, kann das Pflegegeld teilweise weitergezahlt werden. Pro Jahr stehen bis zu acht Wochen zur Verfügung, in denen 50 Prozent des Pflegegeldes ausgezahlt werden.
Kurzzeitpflege steuerlich geltend machen
Die Kosten für die Kurzzeitpflege können steuerlich geltend gemacht werden. Wenn die pflegebedürftige Person oder deren nahestehende Angehörige die Kosten für die Kurzzeitpflege tragen und dabei einen bestimmten Eigenanteil aufbringen müssen, kann dieser Betrag unter Umständen als außergewöhnliche Belastung in der jährlichen Steuererklärung abgesetzt werden.
Wie kann ich Kurzzeitpflege beantragen?
Antrag auf Einstufung
Zunächst muss bei der Pflegekasse ein Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad gestellt werden, wenn dies noch nicht geschehen ist. Die Einstufung beurteilt den Grad der Pflegebedürftigkeit und ist Voraussetzung.
Antrag auf Kurzzeitpflege
Ist der Pflegegrad festgestellt, kann ein Antrag auf die Gewährung von Kurzzeitpflege gestellt werden. Dieser Antrag ist schriftlich bei der zuständigen Pflegekasse einzureichen.
Suchen einer passenden Einrichtung
Wenn der Pflegebedürftige einen Anspruch auf Kurzzeitpflege hat, kann nach einer geeigneten Einrichtung gesucht werden.
Kostenübernahme durch Pflegekasse
Nach der Zusage der Pflegekasse übernimmt diese die Kosten der Kurzzeitpflege bis zu einem bestimmten Betrag.
Probleme und Nachteile der Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege stellt eine wichtige Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Familien dar, bringt jedoch auch einige Herausforderungen mit sich. Ein zentrales Problem stellt dabei der Mangel an verfügbaren Plätzen in stationären Pflegeeinrichtungen dar. Dieses Problem wird durch die Tatsache verschärft, dass Pflegeheime oft nicht im gleichen Ort wie die Betroffenen liegen, sondern weit entfernt sind. Die Distanz erschwert sowohl die Organisation der Pflege als auch den Besuch von Angehörigen und Freunden, was zu sozialer Isolation führen kann.
Es gibt jedoch weitere Probleme:
Mangel an verfügbaren Plätzen in stationären Pflegeeinrichtungen
Pflegeheime liegen oft weit weg vom Wohnort der Pflegebedürftigen
Distanz erschwert Organisation der Pflege und Besuche von Angehörigen und Freunden, kann zu sozialer Isolation führen
Kurzzeitpflege ist ein Provisorium; ständiger Wechsel kann besonders für Menschen mit Demenz stressig und verwirrend sein
Pflegebedürftige sind nicht in ihrer gewohnten Umgebung, was zu psychischen Belastungen führen kann
Große Veränderung durch den Wechsel von Zuhause in eine Pflegeeinrichtung
Ambulante Kurzzeitbetreuung durch silbertreu
Vor dem Hintergrund der genannten Herausforderungen und Nachteile der stationären Kurzzeitpflege eröffnet sich eine attraktive Alternative: Die ambulante Kurzzeitbetreuung durch silbertreu. Hierbei wird die professionelle und fürsorgliche Pflege in der gewohnten und vertrauten Umgebung des eigenen Zuhauses ermöglicht. Für viele Menschen ist der Gedanke, vorübergehend oder dauerhaft aus dem eigenen Zuhause ausziehen zu müssen, belastend und angstauslösend. Eine Kurzzeitbetreuung zu Hause kann genau diese Ängste nehmen.
Statt einem ständigen Wechsel der Umgebung und Pflegepersonen, gewährleistet silbertreu eine vertraute und ruhige Atmosphäre im eigenen Zuhause und stellt in der Regel dauerhaft ein und dasselbe Pflegepersonal zur Verfügung. Für Menschen mit kognitiven Einschränkungen ist dies ein entscheidender Faktor, da die gewohnte Umgebung zur Orientierung und Strukturierung des Alltags beiträgt und so Verwirrungen oder Stress minimiert.
Die ambulante Kurzzeitbetreuung von silbertreu ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, trotz erhöhtem Pflegebedarf in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Dabei bieten wir auch eine 24 Stunden Pflege im Großraum München an, die den Bedürfnissen und Wünschen der Pflegebedürftigen individuell angepasst wird.
Professionelle ambulante Betreuung
silbertreu bietet im Großraum München professionelle Kurzzeitbetreuung für Senioren zu Hause an. Wir stehen jederzeit für Beratungen und Anfragen bereit, um gemeinsam einen individuellen Betreuungsplan zu erarbeiten.
Kontaktieren Sie uns, um die beste ambulante Pflege für Ihre Angehörigen sicherzustellen.