24h-Pflege und Betreuung im Marktcheck des SWR Fernsehens. Eine TV-Reportage klärt auf!
Die SWR Sendung „Marktcheck“ widmete sich diese Woche einem ganz aktuellen Thema: der häuslichen 24h-Pflege und Betreuung. Ein Rechtsexperte stand dabei Rede und Antwort. Viele interessante Gesichtspunkte rund um die 24h-Pflege und Betreuung wurden besprochen.
Das häufigste Modell der 24h-Pflege und Betreuung ist immer noch die Schwarzarbeit. Die möglichen finanziellen Risiken sowie strafrechtlichen Konsequenzen diskutierten die Moderatorin und der Rechtsexperte in aller Ausführlichkeit. Auch die Beschäftigung von freiberuflich tätigen 24h-Pflegekräften beschreibt der Rechtsexperte Karl-Dieter Möller als illegal; die sogenannte Scheinselbständigkeit ist hier das Problem.
Die zwei legalen Modelle sind demnach die Beschäftigung der Pflegekraft im Angestelltenverhältnis (= die Familie wird selbst Arbeitgeber) und die Entsendung von im Ausland fest angestellten Pflegekräften. Letztere werden gemäß den europäischen Bestimmungen (Entsendegesetz) für einen gewissen Zeitraum entsendet. Sie bleiben beim Aufenthalt in Deutschland weiterhin im Angestelltenverhältnis und sind damit umfassend versichert.
Interessant ist das Detail, dass der deutsche Zoll immer mehr zu tun hat im Bereich der 24h-Pflege und Betreuung. Der Beitrag spricht von wöchentlich steigenden Anzeigen, meistens aus dem direkten Umfeld der Familien. Die Bekämpfung der Schwarzarbeit im Bereich der 24h-Pflege und Betreuung scheint für den Zoll momentan von steigender Bedeutung zu sein. Deshalb ist bei der Entsendung darauf zu achten, dass auf jeden Fall ein gesetzeskonformer Dienstleistungsvertrag sowie eine A1-Bescheingung vorliegt. Diese A1-Bescheinigung wir auch internationaler Sozialversicherungsausweis bezeichnet.
Die komplette Sendung mit vielen Tipps und Tricks zum Thema legale 24h-Pflege und Betreuung finden Sie unter folgendem Link: http://www.swr.de/marktcheck/geld-wirtschaft/pflege-zu-hause/-/id=2249106/nid=2249106/did=11912708/18z7l21/index.html
Quelle: SWR3