Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz beschlossen – Was bringt es?

Am Freitag hat der Bundestag das so genannte „Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz beschlossen. Demenzkranke und pflegende Angehörige sollen ab 01.01.2013 mehr Hilfe bekommen. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr kommentiert das Gesetz mit folgenden Worten: „zum ersten Mal erhalten Menschen mit Demenz, die bisher kaum oder gar nicht berücksichtigt wurden, Leistungen der Pflegeversicherung. Angehörige und Pflegebedürftige haben in Zukunft mehr Wahlfreiheiten, um die Pflege an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen.“

Ein interessantes Element der Reform ist die zukünftige Förderung von Senioren WG´s.
30 Millionen Euro sollen für 3000 Wohngemeinschaften bereitgestellt werden. Gerade für Menschen mit Demenz ist ja die gewohnte Umgebung immens wichtig und bedeutend. Dieses Element ist somit zu begrüßen. Jedoch wäre es wünschenswert, auch niederschwellige Angebote sowie deren Initiatoren mehr zu fördern. Leider ist ein großer Wurf auch diese Mal nicht in Sicht!

Alle Änderungen, die ab 01.01.2013 in Kraft treten sollen, sind unter folgendem Link nachzulesen:
http://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/presse/pressemitteilungen/2012-02/bundestag-beschliesst-das-pflege-neuausrichtungs-gesetz.html

Natürlich kostet auch diese Reform Geld: rund 1,1 Mrd Euro ab 2013. Zur Gegenfinanzierung steigt der Beitragssatz der Pflegeversicherung um 0,1 Prozentpunkte auf 2,05 (für Kinderlose auf 2,3 Prozent).

Kritiker der Reform sind zahlreich und monieren im Kern, dass es bislang keine neue Definition des Begriffes der „Pflegebedürftigkeit“ gibt. Bislang springt die Pflegeversicherung ein, wenn man körperliche Gebrechen hat. Künftig sollen und müssen geistige Erkrankungen stärker berücksichtigt werden. Doch der aktuelle Gesundheitsminister mit seiner Koalitionsregierung im Rücken wird das wohl nicht mehr anpacken in dieser Legislatur.

Quelle: http://www.bundesgesundheitsministerium.de