Bis zu 10.000 Euro Förderung vom bayrischen Freistaat für barrierefreien, altersgerechten Umbau sichern! – So geht´s

Im Subventions- und Förderdschungel auf allen staatlichen Ebenen muss man schon Experte sein, um sich zu Recht zu finden. Wir von Silbertreu wollen hiermit eine Serie starten, die in regelmäßigen Zeitabständen Tipps und Anregungen hinsichtlich Förderungen für pflegebedürftige Seniorinnen und Senioren sowie deren Angehörige gibt.

Vor einiger Zeit haben wir über das nationale Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) berichtet. In diesem Artikel widmen wir uns einer wichtigen, auf das Bundesland Bayern beschränkten Fördermaßnahme.

Wie oben schon erwähnt, existiert neben der bundeseinheitlichen KFW-Förderung auf der bayrischen Landesebene ein Förderprogramm, dass die wenigsten Bürger kennen, welches aber gerade im Alter sehr wichtig ist. Die Rede ist vom „Bayrischen Wohnraumförderungsgesetz“.

Doch wer liest sich schon Gesetze eins zu eins durch? Rechtsanwälte und einige wenige Experten, mehr nicht. Besser zu lesen für den Laien sind dagegen die aus dem Gesetz abgeleiteten Wohnraumförderungsbestimmungen 2012 (WFB 2012).

Hier ist exakt geregelt, für wen und für was die Förderung von maximal 10.000 Euro bestimmt ist. Im vierten Teil der WFB ist die „Förderung der Anpassung von bestehendem Miet- und Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung“ geregelt.

Behinderung gemäß § 2 Abs. 1 SGB IX ist eine breite Definition: „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“
Pflegebedürftige Seniorinnen und Senioren sind also in der Regel „behindert“ im Sinne des Gesetzes und somit im Sinne des WFB.

Laut WFB sind folgende Maßnahmen förderfähig:

  • Umbau einer Wohnung (behindertengerechter Wohnungszuschnitt)
  • Einbau behindertengerechter, sanitärer Anlagen,
  • Einbau solcher baulichen Anlagen, die die Folgen einer Behinderung mildern (z.  B. ein Aufzug oder eine Rampe für Rollstuhlfahrer).

Wer dieses wichtige Thema vertiefen möchte, anbei der Link zur WFB:
http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/bauen/wohnen/foerderung/recht/wfb_2012.pdf

Natürlich muss die Förderung beantragt und bewilligt werden. Dieser Antrag muss vor Baubeginn erfolgen und beim zuständigen Landratsamt oder Stadtverwaltung eingereicht werden. Zudem ist eine umfassenden Beratung im Vorfeld ist auf jeden Fall empfehlenswert und notwendig. Wer denkt, dass diese Beratung kostenpflichtig ist, weit gefehlt. Die Bayrische Architektenkammer bietet in mehreren Städten kostenfreie Beratungstermine an. Genaue Details sehen Sie hier:
http://www.byak.de/start/informationen-fur-bauherren/barrierefreies-bauen

Wir von Silbertreu können nur dazu aufrufen, sich zu informieren und jegliche Art von Fördertöpfen für den altersgerechten Umbau in Anspruch zu nehmen!

Quelle: eigene Recherche, www.wohnen.bayern.de, www.byak.de