Gesetzliche und private Pflegeversicherung

Seit dem das „Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz“ beschlossen wurde und damit die finanzielle Unterstützung privater Pflegeversicherungen, ist das Thema Pflegeversicherung wieder in aller Munde. Aber was beinhaltet eigentlich die gesetzliche Pflegeversicherung und für wen ist eine private Pflegeversicherung sinnvoll?
Zunächst ist zu sagen, dass wenn von privater Pflegeversicherung gesprochen wird, meist eine private Zusatzversicherung gemeint ist. Die Leistungen der gesetzlichen und einer privaten Pflegeversicherung gehen weit auseinander. Die gesetzliche Pflegeversicherung, übernimmt nur einen Festbetrag für die Pflege, der meistens zu gering ausfällt, um alle Kosten zu decken. Pflegezusatzversicherungen bieten dagegen Leistungen an, die komplett für den Pflegefall vorsorgen.

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung orientieren sich an drei Pflegestufen. Je mehr Hilfe der Pflegebedürftige bei der Körperpflege, der Ernährung und der Bewegung braucht, desto höher fällt die Pflegestufe aus, in der er eingeordnet wird. So muss in Pflegestufe I der Zeitaufwand für die notwendige Hilfe 45 Minuten, in Pflegestufe II zwei Stunden und in Pflegestufe III vier Stunden betragen.
In Abhängigkeit davon, ob der Pflegebedürftige zu Hause durch eine professionelle Pflegekraft oder durch Familienangehörige gepflegt wird oder stationär beispielsweise in einem Pflegeheim, zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung monatlich einen gewissen Betrag aus. Personen in der Pflegestufe III stehen zum Beispiel für die häusliche Pflege durch Verwandte 700 Euro, durch einen Pflegedienst 1.550 Euro und für die stationäre Pflege 1.550 Euro zu. Jedoch sind die Pflegekosten oftmals viel höher, als von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen werden. So belaufen sich die Kosten für ein Pflegeheim in vielen Fällen auf das doppelte der gezahlten Leistung.

Leistungen der privaten Pflegeversicherungen

Eine private Pflegeversicherung kann die Versorgungslücke zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und der gesetzlichen Leistung schließen. Denn je nach Art der Zusatzversicherung erhalten Versicherte Geld, mit dem sie zu tragenden Kosten decken können. Eine Pflegekostenversicherung übernimmt die Kosten, die nach Abzug der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung noch offen sind. Eine Pflegetagegeldversicherung zahlt seinem Versicherten in Abhängigkeit zur Pflegestufe monatlich einen Festbetrag aus. Die Höhe hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab und ist zumeist individuell beeinflussbar. Eine Pflegerentenversicherung kommt hingegen im Pflegefall für eine vorher festgesetzte Summe auf, die als Rente ausgezahlt wird.
In Anbetracht der Tatsache, dass es durch die steigende Lebenserwartung der Deutschen wahrscheinlicher wird, im Laufe seines Lebens pflegebedürftig zu werden, ist eine Pflegezusatzversicherung für jeden sinnvoll. Beim Abschluss gibt es allerdings einiges zu beachten, um eine bestmögliche Versorgung zu erreichen. Die Verbraucher sollten z.B. darauf achten, dass die Versicherung sowohl bei stationärer als auch bei häuslicher Pflege zahlt. Das Pflegepersonal zu Hause darf dabei auch ein Familienangehöriger sein. Ebenfalls ist zu beachten, dass die Versicherungsleistung nach oben angepasst werden kann, um den steigenden Kosten im Gesundheitswesen gerecht zu werden.

Weitere Informationen / Quelle: https://www.krankenversicherung.net/pflegeversicherung